Nachweispflicht in NRW

 

 

ab Dienstag, den 28. Dezember gilt laut der neuen Landesverordnung in allen Studios in NRW eine Nachweispflicht  2G + – unabhängig von Inzidenzwerten.

Als Nachweise sind zugelassen:

  • Ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt)
  • Ein Nachweis über eine vollständige Genesung
  • Ein vollständiger Impfnachweis
    (14 Tage nach der Zweitimpfung, bzw. beim Impfstoff der Firma Johnson & Johnson 14 Tage nach der ersten Impfung)

Danke für Euer Verständnis.

Kontakt

Flexin´ Rhino GbR

Am Siegdamm 32

53721 Siegburg

Tel.: 02241 - 3017437

Mobil: 0173 - 6078952

Mail: Flexinrhinofitness@mail.de

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